ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FSIS_Slogan2
FSIS_Slogan

§ 1 Allgemeines

1.1 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

1.2 Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere AGB zugrunde. Etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Ein Vertrag kommt, sofern keine besondere Vereinbarung vorliegt, mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns zustande.

1.4 Unsere AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit demselben Vertragspartner, ohne dass diese nochmals zugesandt werden müssen und auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen haben.

§ 2 Auftragsunterlagen, Angebot

2.1 Die zum Auftrag gehörenden Unterlagen sind verbindlich. Hierzu gehören insbesondere Zeichnungen, Muster und Kostenvoranschläge. Geringe Abweichungen gelten noch als vertragsgemäß, sofern der Vertragszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

2.2 Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. vor. Weiterhin behalten wir uns vor, konstruktive Ausführungsänderungen sowie Verbesserungen der Ausführung oder Bauart vorzunehmen.

2.3 Unsere Angebotsunterlagen dürfen nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Widrigenfalls sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Kostenvoranschlages zu verlangen. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

2.4 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Vertragsschluss gegenüber unserem Auftraggeber bestätigen; gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Alleine maßgebend für die Preise sind unsere Auftragsbestätigungen. Etwaige Mehrkosten für nicht veranschlagte Auftragsänderungen werden gesondert berechnet, auch wenn diese für beide Vertragsparteien nicht vorhersehbar waren. Soweit Lieferungen und Leistungen nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung veranschlagt wurden, diese jedoch zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.2 Unsere Preise verstehen sind mangels anderweitiger Vereinbarung netto ab Werk, ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung.

3.3 Sonderwünsche unseres Vertragspartners wie beschleunigte Lieferung/ beschleunigter Versand, spezielle Verpackungen u. ä. werden auf Kosten des Vertragspartners berücksichtigt.

3.4 Zahlungen sind entsprechend der Angebote bzw. Auftragsbestätigung fällig.

3.5 Teilzahlungsvereinbarungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung gültig. Kommt unser Vertragspartner mit einer Rate mehr als 14 Tage in Rückstand, wird die gesamte Forderung sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Die Fälligkeit der Gesamtforderung tritt ebenfalls ein, wenn über das Vermögen unseres Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

3.6 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht unserem Vertragspartner nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Lieferzeiten

4.1 Die Lieferzeiten werden zwischen den Vertragspartnern vereinbart.

4.2 Die Lieferzeiten verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn
a) nicht alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind,
b) unser Vertragspartner nicht alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat,
c) wir unsererseits nicht rechtzeitig beliefert werden, wobei wir sich abzeichnende Verzögerungen unserem Vertragspartner so früh wie möglich mitteilen.

4.3 Im Falle höherer Gewalt, von Arbeitskämpfen oder sonstigen Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereiches sind wir zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder zum ganzen oder teilweisen Vertragsrücktritt berechtigt, ohne dass unserem Vertragspartner Schadensersatzansprüche zustehen.

4.4 Bei Nichtabnahme unserer Leistung durch unseren Vertragspartner sind wir berechtigt, statt der Erfüllung des Vertrages Schadensersatz zu verlangen. Dieser beträgt, vorbehaltlich eines nachzuweisenden weiteren Schadens, 25% des vertraglich vereinbarten Betrages.

§ 5 Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr geht an den Besteller über, sobald der zu liefernde Gegenstand unser Werk verlässt.

5.2 Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss zum Abnahmetermin erfolgen. Kommt dieser nicht zustande, ist unsere Meldung über die Abnahmebereitschaft maßgebend. Die Abnahme darf von unserem Vertragspartner nicht aufgrund eines nicht wesentlichen Mangels verweigert werden.

5.3 Im Falle der Versendung der Lieferung verpflichten wir uns, auf Kosten unseres Vertragspartners die von ihm verlangten Versicherungen abzuschließen.

5.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für unseren Vertragspartner Zumutbar sind.

§ 6 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen unseren Vertragspartner beglichen sind. Soweit der von uns gelieferte Gegenstand mit einem anderen Gegenstand verbunden wird, überträgt der Vertragspartner, falls hierdurch Miteigentum entsteht, sein Miteigentumsanteil an dem  neuen Gegenstand in Höhe der Forderungen an uns.

6.2 In gleicher Weise behalten wir uns etwaige Urheberrechte vor, sofern diese vertragsgemäß auf unseren Vertragspartner zu übertragen sind.

§ 7 Mängelhaftung, Gewährleistung

7.1 Unser Vertragspartner hat Lieferscheine, Abnahmebestätigungen, Montageberichte und sonstige Rapporte durch Unterschrift zu bestätigen. Unsere Lieferungen und Arbeiten gelten als genehmigt, wenn Beanstandungen nicht auf den Bescheinigungen vermerkt oder innerhalb von 8 Tagen schriftlich angezeigt werden.

7.2 Unser Vertragspartner räumt uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme von Nachbesserungen, Änderungen und Ersatzteil- bzw. Ersatzmaschinenlieferungen ein. Tut er dies nicht, sind wir von der Mängelhaftung frei. Nur in dringenden Fällen, Gefährdung und Betriebssicherheit oder Abwehr unverhältnismäßig großer Schaden, hat unser Vertragspartner das Recht zur Ersatzvornahme, wobei wir hiervon sofort zu verständigen sind.

7.3 Unsere Haftung für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, sofern wir den Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle von Personenschäden. Weiter haften wir bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Mängeln des Vertragsgegenstandes, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden besteht.

7.4 Die Gewährleistung erlischt, sofern unser Vertragspartner oder ein Dritter ohne unsere vorherige Zustimmung Veränderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornimmt. Ebenfalls haften wir nicht für hieraus resultierende Beschädigungen.

7.5 Sofern erforderlich sind von unserem Vertragspartner vor Ort Hilfskräfte, etwaige Rüst- und Hebezeuge und ähnliche Vorrichtungen auf seine Kosten bereitzustellen.

§ 8 Verjährung

Alle Ansprüche unseres Vertragspartners gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren in 12 Monaten. Schadensersatzansprüche nach § 7 Abs. 3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

§ 9 Software

Soweit im Leistungsumfang Software enthalten ist, räumen wir unserem Vertragspartner ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die gelieferte Software einschließlich der Dokumentationen zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Vertragsgegenstand bzw. -system ein. Unser Vertragspartner darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten oder übersetzen. Die Entfernung von Herstellerangaben oder Copyrighthinweisen ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt. Sonstige Rechte an der Software und der Dokumentation einschließlich der Kopien verbleiben bei uns.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ist unser allgemeiner Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand unseres Bestellers zu erheben.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 12 Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über unseren Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über unseren Vertragspartner mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.